Benennung einer*eines Antidiskriminierungsbeauftragten

Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte

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Der Bundeskongress befürwortet die Ernennung einer Person, möglichst mit theoretischer und praktischer Expertise bezogen auf Antidiskriminierungsarbeit und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur* zum Antidiskriminierungsbeauftragten auf Bundes­ebene.

Die konkrete Umsetzung und Festlegung der Aufga­ben erfolgt auf Vorschlag des Bundesvorstandes und der AG Awareness durch den Bundesausschuss.

www.bundeskongress.naturfreunde.de