Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte
Der Bundeskongress befürwortet die Ernennung einer Person, möglichst mit theoretischer und praktischer Expertise bezogen auf Antidiskriminierungsarbeit und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur* zum Antidiskriminierungsbeauftragten auf Bundesebene.
Die konkrete Umsetzung und Festlegung der Aufgaben erfolgt auf Vorschlag des Bundesvorstandes und der AG Awareness durch den Bundesausschuss.