Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte
Der NaturFreunde-Standpunkt ist klar: Die Neue Gentechnik (NGT) ist Gentechnik, auch wenn eine mächtige Lobby versucht, mit dem verharmlosenden Begriff „Neue Züchtungstechnik“ den Unterschied zu konventioneller Züchtung zu verwischen. Die als „Genschere“ bezeichnete CRISPR/CAS-Methode schneidet zwar gezielt die DNA aus. Es ist jedoch viel zu wenig über Wechselwirkungen bekannt, so dass unbeabsichtigte, unerwünschte Effekte nicht auszuschließen sind.
Alle Gentechnik-Verfahren müssen weiter strikt reguliert werden. Bisher fällt auf EU-Ebene die CRISPR/
CAS-Methode unter Gentechnik und unterliegt damit den sehr sinnvollen Regulierungen. Doch diese Regulierungen sollen nun aufgeweicht werden.
Im Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag eingereicht, der darauf abzielt, dass Produkte aus Neuen Gentechniken nicht mehr als Gentechnik bezeichnet und auch nicht mehr entsprechend reguliert werden sollen. Das Europäische Parlament hat im Februar 2024 dem Vorschlag zugestimmt. Der Agrarminister*innenrat hingegen konnte sich nicht einigen. Aus diesem Grund wird über den Vorschlag der Kommission weiter diskutiert. Die amtierende Ratspräsidentschaft plant in der ersten Jahreshälfte in 2025 einen Kompromiss zu finden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2025 der Verordnungsvorschlag angenommen wird.
Die NaturFreunde Deutschlands lehnen den EU-Kommissionsvorschlag ab. Die NaturFreunde werden sich aktiv an EU-Abgeordnete in ihren Wahlkreisen und an Bundestagsabgeordnete wenden, um ihre Position deutlich zu machen.
Nur so können die Umwelt, die Verbraucher*innen sowie die gentechnikfreie Landwirtschaft vor gentechnikveränderten Lebensmitteln geschützt werden.
Die NaturFreunde fordern daher:
- Der im Jahr 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag zur Deregulierung von Gentechnik muss abgelehnt werden. Entsprechend dem europäischen Vorsorgeprinzip und dem Umwelt- und im Einklang mit Verbraucher*innenschutz müssen die Neuen Gentechniken weiterhin als Gentechnik eingestuft werden und einem verpflichtenden Prüfungsverfahren unterliegen, da es zu viele offene Fragen zum Risiko gibt.
- Aus NGT-Pflanzen hergestellte Lebens- und Futtermittel müssen gekennzeichnet werden. Nur so ist die Wahlfreiheit der Konsument*innen gewährleistet.
- Auch für die NGT muss die EU-Freisetzungsrichtlinie mit Genehmigungspflicht gelten. Denn nur so kann eine umfassende Risikobewertung, die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung garantiert werden. Das deutsche Gentechnikrecht sollte erhalten bleiben, da es zusätzlich die Erfassung in einem öffentlich zugänglichen Standortregister und Haftungsregeln enthält. Einmal freigesetzte NGT-Pflanzen können nicht mehr zurückgeholt werden.
- Entsprechend dem Verursacher*innenprinzip muss eine Haftung für Schäden durch Kontamination gewährleistet sein. Verursacher*innen könnten nicht mehr belangt werden, wenn NGT-Pflanzen ohne Zulassungsverpflichtung unkontrollierbar in die Umwelt gelangen würden und Einkreuzungen sowie Vermischungen stattfinden, wodurch eine Koexistenz verhindert wird.
- Die bäuerliche Landwirtschaft muss davor geschützt werden, dass das Saatgut und damit unsere Lebensgrundlagen infolge Patentierungen in den Händen weniger Großkonzerne liegt. Gefährliche Abhängigkeiten wären sonst die Folge.
Übermittlung an deutsche Gruppen der demokratischen Fraktionen im Europäischen Parlament und an die NaturFreunde Internationale.