Mitgliedsbeitrag im ersten Jahr und Mitgliedschaftsnachweis

Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte

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Für neue Mitglieder soll im Aufnahmejahr der Mitglieds­beitrag quartalsgenau berechnet werden. Das be­deutet: Wer im April eintritt, zahlt für drei Quartale; im Eintrittsjahr also lediglich drei Viertel des Jahres­beitrags. Beim Austritt im Jahresverlauf bleibt dage­gen die Beitragspflicht in vollem Umfang bestehen.

Es soll einen digitalen Mitgliedschaftsnachweis neben dem NaturFreunde-Ausweis geben.

[Zusatzinformationen zur Dokumentation:
Der 31. Bundeskongress hatte Anträge, welche Ände­rungen der Beitragsstruktur betrafen, an die Arbeits­gruppe (AG) Beitragsstruktur überwiesen. Die AG ar­beitete daraufhin eine mit dem Bundesausschuss ab­gestimmte Liste für Änderungen ab und formulierte unter anderem obige Empfehlungen. Zudem empfahl die AG die vom 31. Bundeskongress überwiesenen Anträge D – 2, D – 3, D – 4, D – 5 und D – 6 nicht zu verabschieden.
Diese Empfehlungen der AG Beitragsstruktur wurden vom Bundesausschuss übernommen, dem 32. Bun­deskongress zur Annahme empfohlen und schließ­lich genau so beschlossen.]

www.bundeskongress.naturfreunde.de

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