Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte
Für neue Mitglieder soll im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag quartalsgenau berechnet werden. Das bedeutet: Wer im April eintritt, zahlt für drei Quartale; im Eintrittsjahr also lediglich drei Viertel des Jahresbeitrags. Beim Austritt im Jahresverlauf bleibt dagegen die Beitragspflicht in vollem Umfang bestehen.
Es soll einen digitalen Mitgliedschaftsnachweis neben dem NaturFreunde-Ausweis geben.
[Zusatzinformationen zur Dokumentation:
Der 31. Bundeskongress hatte Anträge, welche Änderungen der Beitragsstruktur betrafen, an die Arbeitsgruppe (AG) Beitragsstruktur überwiesen. Die AG arbeitete daraufhin eine mit dem Bundesausschuss abgestimmte Liste für Änderungen ab und formulierte unter anderem obige Empfehlungen. Zudem empfahl die AG die vom 31. Bundeskongress überwiesenen Anträge D – 2, D – 3, D – 4, D – 5 und D – 6 nicht zu verabschieden.
Diese Empfehlungen der AG Beitragsstruktur wurden vom Bundesausschuss übernommen, dem 32. Bundeskongress zur Annahme empfohlen und schließlich genau so beschlossen.]